Betreuung
Mehr als 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland betreut, rund 50 % davon von ca. 16.100 beruflichen Betreuern.
Betreuung soll volljährige Menschen unterstützen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht ohne Hilfe in der Lage sind ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise alleine zu regeln. Betreuer*innen werden vom Gericht bestellt und dürfen nur da tätig werden, wo es tatsächlich erforderlich ist. Im Vordergrund stehen die Wünsche der Betroffenen bezüglich der eigenen Lebensgestaltung (§ 1821 Abs. 1 BGB).
Die Tätigkeit der Betreuer*innen wird vom Gericht überwacht. Alle wichtige Angelegenheiten sind mit den Betreuten zu besprechen, ebenso der jährliche Bericht an das Betreuungsgericht. Vertrauen und Transparenz sind in der Zusammenarbeit also sehr wichtig!
Gespräche können sowohl in unserem Büro, bei Gehbehinderung oder Heimaufenthalt aber auch gerne vor Ort vereinbart werden.
Wichtig: Betreuer*innen werden tatsächlich nur rechtlich oder organisatorisch tätig, sie sind also keine Dienstleister.
