Betreuung

Betreuungsbüro
Bachmann & Berger

Betreuung

Mehr als 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland betreut, rund 50 % davon von ca. 16.100 beruflichen Betreuern.
Was macht eigentlich ein Betreuer?  

Die Antwort findet sich in § 1821 BGB:
"Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann."

Es handelt sich also in erster Linie um eine rechtliche Betreuung und vorrangig um eine Unterstützung der Betreuten. Die Aufgabenbereiche, in denen der Betreuer handeln darf, sind im Betreuungsbeschluss verbindlich festgelegt. Das können Aufgaben wie Unterstützung bei Behörden und Sozialversicherung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge und ähnliches sein.
Darüber hinausgehende Dienstleistungen, wie Fahrdienst, Einkäufe, Pflege, Pflanzenpflege bei Krankheitsaufenthalt, Begleitung bei Arztbesuchen oder ähnliches sind nicht vorgesehen. Allerdings kann der Betreuer solche Dienstleistungen für den Betreuten organisieren.

Die Betreuung hat sich in den übertragenen Aufgabenbereichen nach den Wünschen der betreuten Person zu richten. 
Der Betreuer / die Betreuerin ist weder Arzt noch Therapeut, wird sich aber bemühen auch bei seelischen oder körperlichen Fragestellungen zu unterstützen, oder Unterstützung zu organisieren.

Wichtig!
In der Betreuung gilt "Unterstützung vor Vertretung!"

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